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Details zu den Regeländerungen

Details zu den Regeländerungen ab dem 01.07.2024 sind hier aufgeführt.

Im Folgenden sind die Änderungen an den Spielregeln für die Ausgabe 2024/25 aufgeführt. Für jede Änderung ist der geänderte oder ergänzte Wortlaut zusammen mit dem bisherigen Wortlaut (sofern zutreffend) angegeben, gefolgt von einer Erklärung der Änderung. Zeichenerklärung Die wichtigsten Regeländerungen sind gelb unterstrichen und am Rand gekennzeichnet. Rein sprachliche Änderungen sind lediglich unterstrichen.

Regel 1 – Spielfeld 11. Torlinientechnologie (GLT) Textergänzung GLT-Prinzipien (...) Das Signal, dass ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System unmittelbar und ausschließlich den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und ein optisches Signal, und/oder auf den Ohrhörer/das Kopfhörer des Schiedsrichters) und binnen einer Sekunde bestätigt. Das Signal darf auch in den Video Operation Room (VOR) Video-Überprüfungsraum (VÜR) übermittelt werden. Erklärung Präzisierung, dass das GLT-Signal, dass ein Tor erzielt wurde, dem Schiedsrichter auch auf dessen Ohrhörer/Kopfhörer übermittelt werden kann. Erklärung Präzisierung, dass das GLT-Signal, dass ein Tor erzielt wurde, dem Schiedsrichter auch auf dessen Ohrhörer/Kopfhörer übermittelt werden kann.

Regel 3 – Spieler 2. Anzahl Auswechslungen Textergänzung (nach dem Abschnitt zu den Rückwechseln) Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung Wettbewerbsorganisatoren dürfen unter Einhaltung des Protokolls in "Anmerkungen und Regelvarianten" zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zulassen. Erklärung Wettbewerbsorganisatoren haben neu die Möglichkeit, zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zu erlauben. Das genaue Protokoll ist in den Spielregeln unter "Anmerkungen und Regelvarianten" zu finden. Laut Entscheidung des DFB Spielausschusses vom 24.05.2024 macht der DFB von dieser Möglichkeit kein Gebrauch und belässt es bei der bisherigen Regelung.

Regel 3 – Spieler 10. Teamkapitän Textergänzung Jedes Team muss einen Kapitän auf dem Spielfeld haben, der eine identifizierende Armbinde trägt. Der Teamkapitän genießt weder einen Sonderstatus noch Privilegien, (...) Erklärung Die Teams müssen einen Kapitän haben, den der Schiedsrichter leicht identifizieren kann. Einzelheiten zur Kapitänsbinde sind in Regel 4 dargelegt.

Regel 4 – Ausrüstung der Spieler 2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung Geänderter Text Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen: • (...) • Schienbeinschoner – Diese diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen und genügend groß sein, um, das angemessenen Schutz zu bieten bietet, und von den Stützen abgedeckt werden. Die Spieler sind für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich. • (…) Erklärung Präzisierung, dass die Spieler für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich sind. Nach der entsprechenden Anpassung der Definition von Schienbeinschonern im Glossar wurde diese Information auch in den Regeltext aufgenommen.

Regel 4 – Ausrüstung der Spieler 2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung Textergänzung Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen: • (...) • Schuhe Der Teamkapitän muss die vom zuständigen Wettbewerbsorganisator ausgegebene oder genehmigte Armbinde oder eine einfarbige Armbinde tragen, auf der das Wort "Captain" oder der Buchstabe "C" oder eine entsprechende Übersetzung steht, wobei die Schrift ebenfalls einfarbig sein muss (siehe auch "Allgemeine Regelvarianten").

Erklärung Der Kapitän muss eine schlichte Armbinde tragen, die den Vorgaben von Regel 4 betreffend Slogans, Botschaften, Bilder und Werbung entspricht. Die Armbinde darf vom Wettbewerbsorganisator ausgegeben oder genehmigt werden. Laut Entscheidung des DFB Spielausschusses vom 24.05.2024 darf die Kapitänsbinde auch mehrfarbig sein.

Regel 4 – Ausrüstung der Spieler 2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung und 4. Weitere Ausrüstungsteile geänderter Text 2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen: • (...) Torhüter dürfen Trainingshosen tragen. (…) 4. Weitere Ausrüstungsteile Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. Handschuhe, Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt. Torhüter dürfen Trainingshosen tragen. Erklärung Unter "Weitere Ausrüstungsteile" wurden "Handschuhe" ergänzt, da diese insbesondere von Torhütern häufig getragen werden. Der Verweis auf Trainingshosen für Torhüter wurde von "Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung" in "Weitere Ausrüstungsteile" verschoben, um zu präzisieren, dass Trainingshosen nicht zwingend sind.

Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten 3. Disziplinarmaßnahmen geänderter Text (...) Verwarnung für unsportliches Verhalten Betragen Ein Spieler ist wegen unsportlichen Verhaltens Betragens zu verwarnen, wenn er: • (...) • ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoß für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, • ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels entscheidet, • (...) Feldverweiswürdige Vergehen Spieler, Einwechselspieler Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:

• Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen absichtlichen Handspiels Handspielvergehen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)

• (...) Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance (...) Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen absichtlichen Handspiels Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum).

Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, wird der fehlbare Spieler verwarnt. Erklärung Vergehen wegen unabsichtlichen - jedoch strafbaren - Handspiels sind in der Regel auf den Versuch eines Spielers, den Ball regelkonform zu spielen, zurückzuführen. Wird bei solchen Vergehen (z. B. Blocken des Balles mit unnatürlicher Haltung aber ohne Bewegung zum Ball) auf Strafstoß entschieden, sollte der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen (Fouls), bei denen der Spieler versucht, den Ball zu spielen, oder einen Zweikampf um den Ball führt. D.h. eine Verwarnung für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance und keine Sanktion für das Verhindern oder Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs sind Reduzierungen, die auch auf das unabsichtliche - aber strafbare - Handspiel zutreffen. Absichtliches Handspiel zur Torverhinderung ist weiterhin ein feldverweiswürdiges Vergehen, wenn auf Strafstoß entschieden wird, da es vergleichbar ist mit Halten, Ziehen, Stoßen, einem Vergehen ohne Möglichkeit, den Ball zu spielen, etc.

Regel 14 – Strafstoß 1. Ausführung geänderter Text Der Ball muss ruhig auf dem Elfmeterpunkt am Boden liegen, wobei ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss, und die Torpfosten, die Querlatte und das Tornetz dürfen sich nicht bewegen. Erklärung Präzisierung der Position des Balls bei einem Strafstoß, da es zu Streitigkeiten und/oder Verzögerungen kommen kann, insbesondere, wenn der Elfmeterpunkt nicht kreisförmig ist. Ein Teil des Balls muss die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen (analog zu Eckstößen, bei denen der Ball innerhalb des Eckbereichs platziert werden muss, wobei er den Eckviertelkreis mindestens überragen muss). Wenn der Zustand des Spielfelds eine geringfügige Änderung erfordert, entscheidet wie bei anderen Positionsfragen der Schiedsrichter.

Regel 14 – Strafstoß 2. Vergehen/Sanktionen Textergänzung (...) Wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, bevor der Ball im Spiel ist, gelten folgende Bestimmungen: • Das Vergehen eines Mitspielers des Schützen wird nur geahndet, wenn: · · es den Torhüter eindeutig beeinträchtigt oder der fehlbare Spieler den Ball spielt oder einen Zweikampf um den Ball führt und dann ein Tor erzielt oder zu erzielen versucht oder eine Torchance kreiert. • Das Vergehen eines Mitspielers des Torhüters wird nur geahndet, wenn: · · • (...) es den Schützen eindeutig beeinträchtigt oder der fehlbare Spieler den Ball spielt oder einen Zweikampf um den Ball führt und dies den Gegner daran hindert, ein Tor zu erzielen oder zu erzielen zu versuchen oder eine Torchance zu kreieren. Erklärung Vergehen durch Mitspieler sind insbesondere bei Spielen auf Amateurebene ohne unparteiische Schiedsrichterassistenten schwierig auszumachen und zu regeln. Für den Video-Schiedsrichterassistenten sind sie jedoch leicht zu erkennen. Würde Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstöße wiederholt werden. Da Vergehen von Mitspielern den Ausgang eines Strafstoßes nur selten beeinflussen (nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt), sollte dafür der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d.h., sie werden nur geahndet, wenn es den Ausgang des Strafstoßes beeinflusst.